Allgemeine Geschäftsbedingungen
I.Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restauranträumen zur Nutzung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants.
II.Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant
– Inhaber Stephan Maywald - zustande.
Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern das Restaurant eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
III.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume für Feierlichkeiten
bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Restaurants zu
zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
Die Preise können vom Restaurant geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Plätze, der Leistung des Restaurants (z.B. Ausstattung der Feierlichkeit) oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Restaurant dem zustimmt.
Rechnungen des Restaurants sind nach Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant - Inhaber Stephan Maywald- berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbrauchen beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
Dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen
Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Bei Veranstaltungen werden zwei Vorauszahlungen zeitlich unabhängig von einander fällig, wovon die erste Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung bei Stornierung nicht rückzahlbar wird.
Die zweite Anzahlung ist bei berechtigter Stornierung anrechenbar für einen späteren Zeitpunkt oder wie in Punkt IV, Absatz 1 aufgeführt.
IV. Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald - geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.
2. Stornierungsbedingungen:
Bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin – 50 % der vertraglich vereinbarten Kosten
Bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin – 80 % der vertraglich vereinbarten Kosten
Bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin – 100 % der vertraglich vereinbarten Kosten
V. Rücktritt des Restaurants
1. Wird eine vereinbarte oder festgelegte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant
gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurückzutreten
z.B. a) höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen.
b) weitere Räume oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher
Angabe wesentlicher Tatsachen
c) das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der
Restaurantleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen
des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist
3. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. Raumbereitstellung
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume.
Gebuchte Räume stehen dem Kunden individuell ab dem vertraglich vereinbarten
Tag und Zeitraum zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
VII. Haftung des Restaurants
1. Das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald - haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine
Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.
2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das
Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und
einen möglichen Schaden gering zu halten.
3. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Restaurant nicht.
Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Restaurantparkplatz zur Verfügung gestellt wird,
kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt
haftet das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald nicht.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen
für die Restaurantaufnahme oder die Veranstaltung sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Firma Stephan Maywald.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist
ausgeschlossen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Restaurantaufnahme oder Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.