Restaurant Liebesquelle
 


Allgemeine Geschäftsbedingungen

I.Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Restauranträumen zur Nutzung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Restaurants.

II.Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Restaurant

– Inhaber Stephan Maywald - zustande.                                         

Vertragspartner sind das Restaurant und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern das Restaurant eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

III.Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

Das Restaurant ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Räume für Feierlichkeiten

bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Räume und die von ihm in

Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Restaurants zu

zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Restaurants an Dritte.

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.

Die Preise können vom Restaurant geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Plätze, der Leistung des Restaurants  (z.B. Ausstattung der Feierlichkeit) oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Restaurant dem zustimmt.

Rechnungen des Restaurants sind nach Fälligkeitsdatum ohne Abzug zahlbar. Das Restaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen.

Bei Zahlungsverzug ist das Restaurant - Inhaber Stephan Maywald- berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbrauchen beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.

Dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Das Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen

Bestimmungen, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.

Bei Veranstaltungen werden zwei Vorauszahlungen zeitlich unabhängig von einander fällig, wovon die erste Vorauszahlung als Aufwandsentschädigung bei Stornierung nicht rückzahlbar wird.

Die zweite Anzahlung ist bei berechtigter Stornierung anrechenbar für einen späteren Zeitpunkt oder wie in Punkt IV, Absatz 1 aufgeführt.

IV. Rücktritt des Kunden

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Restaurant – Inhaber Stephan Maywald - geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Restaurants. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Restaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag  nicht mehr  zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Stornierungsbedingungen:

Bis 2 Monate vor Veranstaltungstermin – 50 % der vertraglich vereinbarten Kosten

Bis 1 Monat vor Veranstaltungstermin  –  80 % der vertraglich vereinbarten Kosten

Bis 21 Tage vor Veranstaltungstermin   – 100 % der vertraglich vereinbarten Kosten

 

 

V. Rücktritt des Restaurants

1.  Wird eine vereinbarte oder festgelegte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Restaurant

    gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald zum 

    Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

2. Ferner ist das Restaurant berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag

    außerordentlich zurückzutreten

    z.B. a) höhere Gewalt oder andere vom Restaurant nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung

                des Vertrages unmöglich machen.

           b) weitere Räume oder Veranstaltungen unter irreführender oder falscher

                Angabe wesentlicher Tatsachen

           c) das Restaurant begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der

                Restaurantleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen

                des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-

                bzw. Organisationsbereich des Restaurants zuzurechnen ist

3. Bei berechtigtem Rücktritt des Restaurants entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

VI. Raumbereitstellung

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Räume.                     

    Gebuchte Räume stehen dem Kunden individuell ab dem vertraglich vereinbarten    

    Tag und Zeitraum zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

   

VII. Haftung des Restaurants

1. Das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald - haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine

    Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen.

2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Restaurants auftreten, wird das

    Restaurant bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.    

    Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und 

    einen möglichen Schaden gering zu halten.

3. Für eingebrachte Sachen des Kunden haftet das Restaurant nicht.

    Soweit dem Kunden ein Stellplatz auf einem Restaurantparkplatz zur Verfügung gestellt wird,

    kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder

    Beschädigung auf dem Restaurantgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt

    haftet das Restaurant – Inhaber Stephan Maywald nicht.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen

    für die Restaurantaufnahme oder die Veranstaltung sollen schriftlich erfolgen.

    Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.  Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Restaurants.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Firma Stephan Maywald.

4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist 

    ausgeschlossen.

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die

    Restaurantaufnahme oder Veranstaltung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch  

    die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

    Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.